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Nachdem die Bundesregierung die Erlaubnispflicht
für private Vermittler aufgehoben hat, kann jeder Arbeitslose, nach
dreimonatiger Arbeitslosigkeit ab 01.04.2002 für die Suche nach
einem neuen Arbeitsplatz die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers
in Anspruch nehmen. Dafür erhält er/sie einen Gutschein vor dem
Arbeitsamt, welchen er/sie für die Honorierung des privaten Arbeitsvermittlers
verwenden kann. Dadurch entstehen ihm/Ihr dann keine Vermittlungskosten.
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halten Sie immer informiert !
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