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hat das Bundesministerium für Arbeit und soziales
gemeinsam mit den Landesregierungen von Brandenburg, Rheinland-Pfalz,
Saarland und Sachsen das sogenannte "Mainzer Modell" als Entlastung
bei den Sozialversicherungsbeiträge und als Zuschlag zum Kindergeld
ins Leben gerufen.
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